April 30

Extreme Geocaching? In Deutschland nicht mehr!

4  Kommentare

Während Groundspeak gerade die Werbetrommel für T5er und extreme Geocaches macht gibts ja in Deutschland nun weitere Hürden einen solchen zu veröffentlichen. 

In einigen Bundesländern, unter anderem auch in Baden-Württemberg, braucht man seit kurzem nicht nur für Lost Places eine Genehmigung sondern auch für T5er auf Bäumen.

T5er

Nachlesen kann man das im Wiki von Groundspeak, einzeln für jedes Bundesland. Als Beispiel verlinke ich mal auf Baden-Württemberg. Bin ja gespannt ob nun die T5-Liebhaber alle auf die extra eingerichtete Plattform auswandern auf der man sich nicht so sehr um Gesetze und Vorschriften schert.


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erlaubnis


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  • Danke für den Link, den kannte ich noch nicht. Für Schleswig-Holstein sieht das ganze noch recht mau aus, aber nun weiß ich auch, wieso der Nachtcache im Bliesdorfer Forst nicht mehr aktiviert werden konnte.

    Viele Grüße,
    FerrariGirlNr1

  • Das Groundspeak ausgerechnet jetzt, wo der Gegenwind immer kälter wird, „Werbung“ für T5er macht hat mich schon etwas verwundert. Wollen wir mal hoffen, dass das jetzt nicht von vielen als Freibrief aufgefasst wird, ungenehmigte T5er zu legen.

  • [..]eingerichtete Plattform auswandern auf der man sich nicht so sehr um Gesetze und Vorschriften schert[..]

    Genau das ist das Problem, es gibt kein Gesetz, das das Verbietet. Die Nutzung des Waldes mit dem Waldbetretungsrecht klar geregelt, maximal koennte der Besitzer eines Baumes Sachbeschaedigung anmelden, aber bisher hatte kein Forster, den ich getroffen habe, ein Problem mir meiner Kletterei nachdem die Frage nach Steigeisen mit natuerlich nicht beantwortet war.

    Die benoetigte Erlaubnis, die seitens der Reviewer gefordert wird, kann aber von keinem Forster gegeben werden, da z.B. auch eine Aussage ueber die Gesundheut eines Baumes getroffen werden soll. Und da glaube ich nicht dass sich da jemand aus dem Fenster lehnen wird, denn mit einem ’nein‘ verliert er nichts, und mit einem ‚ja‘ riskiert er eventuell Aerger.

    Schade, aber so wie der Wortlaut im Moment ist, kann die Genehmigung nicht erteilt werden (was je nach Waldbesitzart der Foerster gar nicht kann bzw. darf).

    Schade finde ich, dass es hierueber keinen Dialog gibt sonder das einfach eingefuehrt wurde, die Begruendung ist damit es nicht gesetzlich verboten wird wie in anderen Bundeslaendern. Wir verbieten etwas (de fakto), damit es nicht de jure verboten wird. Klingt komisch, ist aber so….

    Viele Gruesse,

    Stoerenfried

    PS: ich kann bei Bedarf gerne zwei echte und gespraechsbereite Foerster vermitteln, die mal Ihren Standpunkt und ihre Probleme zu/mit der geforderten ‚Genehmigung‘ erlaeutern und warum das aus deren Sicht nicht moeglich ist, die zu erteilen (und sie auch aus Ihrer sicht nicht benoetigt wird).

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